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Amazon muss auch weiterhin keine Verantwortung für Inhalte von Partner-Webseiten übernehmen

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NTG24 - Amazon muss auch weiterhin keine Verantwortung für Inhalte von Partner-Webseiten übernehmen

 

Das Affiliate Programm von Amazon ist ein echter Klassiker im Netz, welches mittlerweile schon seit fast drei Jahrzehnten besteht. Partner des Online-Händlers haben seit 1996 die Möglichkeit, an Umsätzen beteiligt zu werden, indem sie auf ihrer eigenen Webseite auf Produkte verlinken. Werden diese auf einem solchen Weg gekauft, gibt es eine kleine Provision. Das System sorgt allerdings immer wieder für Ärger.

Kürzlich klagte Bett1.de gegen Amazon (US0231351067) aufgrund von betrügerischen Seiten, die mit Affiliate-Links gefüllt sind. Erreicht werden sollte, dass der Online-Händler für deren Inhalte zur Verantwortung gezogen werden kann. Nachdem ähnliche Klagen bereits in anderen Instanzen scheiterten, erteilte nun aber auch der Bundesgerichtshof (BGH) dem Ersuchen eine Absage. Selbst wenn es sich um unseriöse Seiten und gefälschte Testberichte handelt, kann Amazon demnach nicht belangt werden.

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Der Klägerin bleibt damit weiterhin nur übrig, im Einzelfall gegen die Betreiber entsprechender Portale selbst vorzugehen. Die sind oft aber kaum auszumachen, die Adressen im Impressum ändern sich ständig und führen oft genug ins Leere. Da ist es nachvollziehbar, dass man mit dem Ergebnis der Klage alles andere als zufrieden ist. Für Amazon hingegen ist das Ganze eine Erleichterung.

Denn das Affiliate-Programm lohnt sich nicht nur für die Partner. Amazon erhält dadurch eine enorme Reichweite. Wer ein x-beliebiges Produkt bei Google sucht, der erhält nicht selten mal mehr und mal weniger seriöse Test-Portale in den ersten Suchergebnissen, die bis zum Bersten mit Werbe-Links in Richtung Amazon gefüllt sind. Es ist nicht schwer vorstellbar, dass hier ein nicht unerheblicher Anteil des Umsatzes entsteht. Entsprechend ist das Urteil aus Anlegersicht durchaus eine erfreuliche Nachricht, auch wenn sich über Moral und Anstand natürlich immer lange und ausführlich philosophieren lässt.

 

Amazon lässt freie Hand

 

Grundsätzlich genießen die Affiliates von Amazon freie Hand und es gibt keinerlei Vorgaben, wie Produkte auf deren Webseiten oder Kanälen in sozialen Medien präsentiert werden müssen. Zulässig ist grundsätzlich also auch eine negative Berichterstattung. In den Teilnahmebedingungen wird lediglich erwähnt, dass keine falschen oder irreführenden Angaben gemacht werden dürfen. Allerdings kümmert sich Amazon nicht darum, dass diese grundsätzlichen Vorgaben auch tatsächlich erfüllt werden.

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Werbebanner EMH PM TradeBei der schieren Anzahl an Affiliate-Webseiten bräuchte es dafür auch eine kleine Armee an Moderatoren. Jene wird Amazon nach dem jüngsten Urteil erst einmal nicht einstellen müssen. Ob in der Sache nun aber endgültig das letzte Wort gesprochen ist, das bleibt noch abzuwarten. Bei den Aktionären kommt das Ganze aber offensichtlich gut an. Die Amazon-Aktie konnte gestern im hiesigen Handel um 3,3 Prozent zulegen, wenngleich hier auch noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben dürften.

 

Auf dem absteigenden Ast?

 

Unabhängig von den Affiliates hat sich der Online-Handel bei Amazon schon fast zu einem Sorgenkind entwickelt. Große Gewinne konnten hier in den letzten Monaten nicht mehr erzielt werden und die flaute Konsumstimmung lässt auch nicht vermuten, dass sich daran allzu bald etwas ändern wird. Das größte Wachstum erreicht Amazon derzeit mit deinen Cloud-Lösungen, welche in Zukunft immer mehr in den Fokus rücken dürften. Ob das bisherige Aushängeschild auch auf Dauer das Kerngeschäft bleibt, daran gibt es an den Märkten nicht ganz unberechtigte Zweifel.

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Werbebanner ClaudemusWichtig wird der Online-Handel aber so oder so bleiben, weshalb jeder Erfolg in dieser Hinsicht aus Anlegersicht zu begrüßen ist. Gleichwohl haben solche Urteile wie jenes des BGH mittlerweile nicht mehr ein solches Gewicht, wie es vielleicht vor 20 Jahren noch der Fall gewesen wäre. Längst hat sich Amazon von einem reinen Händler zu einem Digital-Giganten gemausert, der im gleichen Teich wie Google und Konsorten fischt. Das sollten Investoren in jedem Fall beherzigen.

 

27.01.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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