Erneut zieht die FTC gegen Amazon vor Gericht und will dem Konzern aus ihrer Sicht unlautere Geschäftspraktiken untersagen lassen
Amazon kündigt Gegenwehr an
Schon zum vierten Mal reicht die US-Verbraucherschutzbehörde eine Klage gegen Amazon ein, dieses Mal mit Unterstützung von Generalstaatsanwälten aus 17 Bundesstaaten. Vorgeworfen wird dem Online-Händler einmal mehr, die eigene Marktmacht zu missbrauchen, um die Konkurrenz kleinzuhalten.
Zu den Vorwürfen zählt, dass Amazon (US0231351067) Händler indirekt dazu zwinge, die eigenen Logistik- und Versandlösungen in Anspruch zu nehmen und dafür üppige Gebühren zu bezahlen. Wer darauf verzichte, der riskiere laut FTC, auf der Webseite weit abgeschlagen präsentiert zu werden. Prominent hervorgehoben würden vor allem Angebote, an denen Amazon viel Geld verdient.
Darüber hinaus wird sich darüber beklagt, dass Händler abgestraft würden, welche ihre Waren anderswo günstiger als bei Amazon anbieten. Vor einem Bundesgericht in Seattle soll nun erwirkt werden, Amazon solche und andere Geschäftspraktiken zu verbieten. Das Unternehmen selbst ist sich allerdings keiner Schuld bewusst und kündigte bereits Gegenwehr an.
Amazon warnt auch vor weitreichenden negativen Folgen für die Verbraucher, sollte die FTC sich mit ihrem Anliegen durchsetzen. In jenem Fall könnte die Produktauswahl leiden, während die Preise stiegen und die Lieferzeit ebenfalls anziehe. Mit solchen Drohungen dürften die Kläger sich aber vermutlich kaum einschüchtern lassen. Schon seit Jahren wird die enorme Marktmacht von Amazon beim Online-Shopping von Verbraucherschützern als ernstzunehmendes Problem angesehen.
Amazon spürt Gegenwind an der Börse
Wie das Ganze ausgehen mag, steht bisher noch in den Sternen. Die breite Unterstützung aus zahlreichen Bundesstaaten baut aber einiges an Druck auf, was auch den Aktionären nicht entgangen ist. Jene reagierten am Dienstag mit Kursverlusten in Höhe von 2,7 Prozent, was die Amazon-Aktie bis auf 120,36 Euro zurückwarf. Dort hinterlässt das Papier dank KI-Fantasien noch eine gute Figur. Das Kerngeschäft sollten Anleger aber bei aller Vorfreude auf Erfolge in neuen Geschäftsbereichen nicht aus den Augen verlieren.
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27.09.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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