Es werden mal wieder Forderungen für eine Zerschlagung von Amazon laut
Ist die Marktmacht zu groß?
Immer mal wieder werden Forderungen laut, die großen Tech-Giganten aus den USA zu zerschlagen. Aktuell steht dabei mal wieder Amazon im Fokus. Die niederländische Denkfabrik Somo sieht bei dem Online-Giganten ein strukturelles Monopol beim Online-Shopping, wie beim „Spiegel“ zu lesen ist.
Ins Feld geführt wird für die Argumentation vor allem der Amazon Marktplatz, der in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Nach den Ausführungen von Somo haben sich die Einnahmen durch Gebührengelder für Amazon (US0231351067) von 2017 bis 2022 um mehr als das Dreifache erhöht. 23,5 Milliarden Euro sollen allein im letzten Jahr geflossen sein.
Noch deutlicher ging es bei den Werbeeinnahmen in die Höhe. 2017 erhielt Amazon hier dem Vernehmen nach noch rund 300 Millionen Euro von Partnerhändlern aus Europa. 2021 sollen es schon 5,4 Milliarden Euro gewesen sein. Da die Gebühren stetig erhöht würden, knabbert Amazon nach Ansicht der Kritiker an den Margen von kleinen und mittelständischen Shops. Es ist gar von einem „Würgegriff“ die Rede, in dem sich mancher Händler befinde.
Neben der ausführlichen Analyse von Geschäftsberichten führt Somo auch Aussagen einzelner Händler ins Feld, um der eigenen Forderung Nachdruck zu verleihen. Jene lautet darauf, den Online-Handel von Amazon in einzelne Unternehmen aufzuteilen, um damit wieder mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Es ist längst nicht das erste Mal, dass solche Forderungen laut werden.
Keine Reaktion bei der Amazon-Aktie
Entsprechend nehmen die Aktionäre das Thema eher beiläufig zur Kenntnis. Amazon selbst schätzt die Ausgangslage freilich etwas anders ein und spricht davon, dass es eine sehr lebendige und herausfordernde Konkurrenz gebe. Mit dramatischen Entwicklungen ist kurzfristig nicht zu rechnen. Es ist für Anlegerinnen und Anleger aber sicher nicht verkehrt, das Thema im Auge zu behalten. Je mehr sich die Marktmacht von Amazon ausweitet, desto mehr gerät der Konzern auch ins Fadenkreuz der Kartellbehörden.
12.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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