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Verbraucherschützer ziehen einmal mehr gegen Amazon von Gericht und klagen dieses Mal über die zu den Amazon Prime Deal Days beworbenen Rabatte

Gaukelt Amazon den Verbrauchern zu hohe Rabatte vor?

NTG24 - Verbraucherschützer ziehen einmal mehr gegen Amazon von Gericht und klagen dieses Mal über die zu den Amazon Prime Deal Days beworbenen Rabatte

 

In der vergangenen Woche fand bei Amazon wieder einmal eine Rabattschlacht in Form der Prime Deal Days statt. Den Kunden wurden dabei bei etlichen Produkten satte Rabatte in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat der Online-Händler es dabei aber etwas zu bunt getrieben und geltende europäische Gesetze missachtet.

Beschwert wird sich darüber, dass Amazon (US0231351067) als Vergleichspreis nicht den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern die UVP des Herstellers oder einem Kunden-Durchschnittspreis ansetzte. Dadurch habe man über den Wert des Angebots getäuscht und zu hohe Rabatte vorgetäuscht. Die Verbraucherschützer nehmen Bezug auf ein Urteil, welches der EuGH im September bei einem Fall um Aldi ausgesprochen hatte.

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Festgestellt wurde dabei, dass Amazon bei der Werbung für Obst stets den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleich heranziehen muss, um mit Preisreduzierungen zu werben. Genau dieses Prinzip soll nach dem Willen der Verbraucherschützer nun auch bei Amazon Anwendung finden. Der Internet-Gigant äußerte sich zu den Vorwürfen bislang nicht.

An der Börse herrscht aufgrund der Klage keine große Aufregung. Die Anleger begrüßten die umfassende Berichterstattung über die Prime Deal Days und die damit entstehende Aufmerksamkeit. Die Amazon-Aktie konnte auf 5-Tages-Sicht um knapp zwei Prozent bis auf 172,58 Euro zulegen und ihre im Sommer gestartete Erholung damit fortsetzen.

 

 

 

Amazon unter Dauerfeuer

 

Ohnehin sind Klagen von Verbraucherschützer für Amazon und die Aktionäre längst nichts Neues mehr. Selbst im für den Konzern schlechtesten Fall dürften die Auswirkungen der nun angestrengten Klage sich in engen Grenzen halten. Die Hauptaufmerksamkeit der Anteilseigner liegt ohnehin seit geraumer Zeit auf dem schnellwachsenden Bereich des Cloud Computing, wo Amazon auch seine KI-Tätigkeiten verortet.

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Werbebanner EMH PM TradeExistenzbedrohend waren die Reibereien für Amazon von Beginn an nicht. Zwar könnten im ungünstigsten Fall dauerhafte hohe Lizenzkosten entstehen und damit die eigene Wettbewerbsfähigkeit empfindlich schmälern. Dies betrifft aber eine Gerätekategorie, die nur von untergeordneter Bedeutung ist und zudem nur einen von vielen Märkten, wenn auch einen der wichtigsten. Dass Amazon sich so entscheiden gegen Nokia zur Wehr setzt, dürfte wahrscheinlich auch daran liegen, dass damit kein Präzedenzfall entstehen soll. Denn sollten deutlich höhere Lizenzabgaben durchgesetzt werden können, würde dies freilich auch bei manch anderem Unternehmen Begehrlichkeiten wecken. Anleger behalten die Situation im Auge, sollten das weitere Geschehen mit Blick auf den Aktienkurs aber nicht überbewerten.

 

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14.10.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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