Die Bafin beschäftigt sich mit dem Jahresabschluss von BayWa und vermutet Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften
Hat BayWa den Aktionären etwas verschwiegen?
Im März legte BayWa den Geschäftsbericht für das vergangene Jahr vor, welcher von den Wirtschaftsprüfern bei PwC abgesegnet wurde. Darin war unter anderem die Rede davon, dass das Liquiditätsrisiko zwar höher als im Jahr zuvor, aber noch immer gering sei. Nur wenige Monate später wurden dann allerdings im Juli Engpässe gemeldet.
BayWa (DE0005194062) brauchte letztlich Finanzspritzen über mehr als eine Milliarde Euro, um sich über Wasser halten zu können. Die Finanzaufsicht Bafin scheint nun zu vermuten, dass dies für den Konzern nicht vollständig überraschend kam. Es wurde eine Überprüfung des jüngsten Abschlusses angekündigt, da konkrete Anhaltspukte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen würden.
Konkret vorgeworfen wird BayWa im Prinzip, über mögliche Liquiditätsengpässe schon früher Bescheid gewusst zu haben und dies den Anteilseignern gegenüber wissentlich verschwiegen zu haben. Direkt kommentieren wollte das Unternehmen all dies nicht. Gegenüber dem „Handelsblatt“ versicherte man aber, vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeiten zu wollen.
Die Anleger reagieren wenig erfreut. Die BayWa-Aktie konnte sich am Montag noch etwas erholen und die 9-Euro-Marke hinter sich lassen. Heute Morgen startete das Papier aber mit Verlusten von rund vier Prozent in den Handel und fiel bis auf 8,94 Euro zurück. Es wird etwas dauern, bis die Bafin ihr Urteil fällt und mögliche Konsequenzen lassen sich bislang nicht abschätzen. Doch das ohnehin angeknackste Vertrauen der Investoren wird durch die Vorwürfe selbstredend nicht aufgewertet.
BayWa ist weiter am Kämpfen
Das Schlimmste konnte bei BayWa bislang verhindert werden und bei der Aktie ist zuletzt wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt. Es fehlt jedoch nach wie vor an Anzeichen für eine nachhaltige Trendwende. Die Sanierung des angeschlagenen Konzerns wird sich aller Voraussicht noch eine ganze Weile lang hinziehen und für Anleger gibt es einstweilen keinerlei Grund, sich von der Seitenlinie zu entfernen.
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12.11.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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