Einmal mehr setzt sich BioNTech bei einem Prozess um angebliche Impfschäden durch und gibt den Anlegern damit mehr Sicherheit
BioNTech scheint die Gerichte nicht fürchten zu müssen
Die Pandemie liegt nun schon eine Weile zurück, doch die Aufarbeitung des Ganzen dürfte noch Jahre in Anspruch nehmen. Auf der politischen Ebene wird sich gerne beschwert, dass eben dieser Prozess nicht richtig ins Rollen kommen will. Bereits seit einer Weile beschäftigen sich derweil die Gerichte mit dem Thema.
Unzählige Klagen aufgrund mutmaßlicher Impfschäden laufen derzeit noch. Das Hamburger Landgericht urteilte nun einmal mehr zugunsten von BioNTech (US09075V1026). Wie die „FAZ“ berichtet, wurde eine Klage einer Medizinerin abgewiesen. Jene behauptete, nach dreimaliger Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty Symptome wie Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen und Schmerzen im Oberkörper entwickelt zu haben. Von BioNTech forderte sie ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro.
Das Gericht bemängelte allerdings, dass nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt worden seien, welche die Eignung der Corona-Impfung für Impfschäden nachweisen könnten. Die Klägerin hat nun vier Wochen Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Ob dieser Schritt auch gegangen werden soll, ist allerdings nicht bekannt. Für den Moment kann BioNTech das Ganze als Erfolg verbuchen.
BioNTech setzt sich durch
Schon seit der ersten Zulassung beteuert BioNTech, dass beim eigenen Impfstoff keinerlei Risiken bestünden, welche über die gewöhnlichen Impfrisiken hinausgehen würden. Die Gerichte scheinen dieser Auffassung bislang zu folgen. Bereits im Frühjahr konnte BioNTech sich vor dem Hamburger Landgericht in einer ähnlichen Klage durchsetzen. Es fehlt letztlich stets an überzeugenden Beweisen, welche einen kausalen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der Corona-Impfung nachweisen könnten.
Dass es zeitlich zu Überlappungen kommen kann, liegt angesichts der schieren Menge an durchgeführten Impfungen auf der Hand. Die Erfolge vor Gericht liefern den Anlegern von BioNTech etwas mehr Sicherheit. Es scheint nicht, als müssten Forderungen von Schmerzensgeld oder gar Strafzahlung für die Zukunft als wesentlicher Risikofaktor berücksichtigt werden.
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05.12.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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