CureVac zieht gegen BioNTech vor Gericht
Was ist davon zu halten?
Einst galt CureVac als einer der größten Hoffnungsträger im Rennen um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs. Letztlich schafften es die Tübinger aber nicht, eine Zulassung für ihr Vakzin zu erhalten, da die Wirkung dafür nicht überzeugend genug ausfiel. Stattdessen feierte vor allem BioNTech große Erfolge mit dem ersten mRNA-Impfstoff überhaupt. CureVac sieht darin nun seine Rechte verletzt.
Wie in der „FAZ“ zu lesen ist, kündigte der Wirkstoffhersteller rechtliche Schritte gegen BioNTech (US09075V1026) an. Stein des Anstoßes sind vermutliche Patentverletzungen beim mRNA-Impfstoff der Mainzer. Mit Blick darauf verwies CureVac (NL0015436031) darauf, zu den Pionieren in diesem Bereich zu zählen und mit Abstand über die meisten Patente zu verfügen. Welche genau BioNTech davon verletzt ahben soll, wurde öffentlich aber nicht weiter ausgeführt.
Das Unternehmen strebt für den Moment auch keine einstweilige Verfügung an, sodass der Verkauf und das Verimpfen von BioNTech-Vakzinen erst einmal ungehindert weitergehen kann. Gefordert wird lediglich eine „faire Vergütung“, was auch immer das bedeuten mag. Weitere finanzielle Details bleiben für den Moment auch erst einmal offen, ebenso wie die Frage, ob auch Moderna nun mit einer Klage von CureVac rechnen muss. Der US-Konzern entwickelte ebenfalls einen Corona-Impfstoff auf mRNA-Basis und bastelt derzeit an einer neuen Generation für einen besseren Schutz vor der Omikron-Variante.
Für Beobachter ist es natürlich etwas auffällig, dass erst jetzt derartige Vorwürfe erhoben werden. Das hat ein wenig den Nachgeschmack von Verzweiflung, nachdem CureVac selbst bisher noch immer keinen zugelassenen Corona-Impfstoff auf die Beine stellen konnte. Entsprechend fielen die Reaktionen an der Börse aus. Der BioNTech-Aktie hat das Ganze keinen Deut geschadet. Letztere konnte sich im Handel am Dienstag sogar besser entwickeln als das Papier von CureVac. Um 1,03 Prozent ging es für die Mainzer aufwärts, während die CureVac-Aktie sich um 0,75 Prozent verbesserte.
Wird CureVac nun zum Patenttroll?
Es wäre unfair, CureVac bei der dünnen Datenlage Vorsätzlichkeit oder Ähnliches vorzuwerfen. Dennoch stellt sich Anlegern natürlich die Frage, ob der Konzern in absehbarer Zeit noch etwas anderes als Klagen gegen die Konkurrenz zu bieten hat. Die Pipeline ist generell prall gefüllt mit interessanten Wirkstoffen. Doch nichts davon dürfte in absehbarer Zeit seinen Weg auf den freien Markt finden.
Zuletzt wurde noch in Aussicht gestellt, dass es im Laufe dieses Jahres eine Zulassung für einen Corona-Impfstoff der zweiten Generation geben könnte. Darüber gab es aber in den letzten Wochen und Monaten nur erstaunlich wenige Neuigkeiten. Das muss nicht bedeuten, dass es bei dem Thema keine Fortschritte gibt. Viele Anleger dürften sich aber dezent Sorgen darüber machen, ob bei CureVac in näherer Zukunft überhaupt noch irgendetwas passiert. Die wenigen Neuigkeiten des Unternehmens sorgen jedenfalls nicht unbedingt dafür, dass die Kauflaune der Aktionäre spontan zunimmt.
Impfstoffe bleiben gefragt
Auch bei BioNTech ist derzeit offen, wann neue Impfstoffe eine Zulassung erhalten könnten. Der Konzern konnte zuletzt aber immerhin neue Lieferverträge mit den USA vorweisen und damit eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass Corona-Vakzine noch längst nich zum alten Eisen gehören und weiterhin ansehnliche Gewinne einbringen können. Generell befindet das Unternehmen sich damit in einer deutlich besseren Position als die Konkurrenz aus Tübingen.
Wie der Rechtsstreit zwischen den beiden Biotech-Konzernen letztlich ausgehen wird, lässt sich nur abwarten. Bisher ist viel zu wenig über das Ganze bekannt, um darüber in irgendeiner Form eine Prognose abgeben zu wollen. BioNTech dürfte das Ganze kaum einfach so hinnehmen, bisher äußerte sich das Unternehmen zu den Vorwürfen aber auch nicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, dürften die Verantwortlichen sich zunächst mit jeglichen Kommentaren auch bedeckt halten. Allzu große Sorgen müssen Anleger sich kaum machen, das Thema sollte aber definitiv im Auge behalten werden.
06.07.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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