Intel auf der Suche nach Genugtuung – und satten Zinszahlungen
Die EU-Kommission gerät unter Druck
Bereits im Jahr 2009 urteilte die EU, dass Intel seine Marktmacht missbrauche, um Konkurrenz aus dem Geschäft zu drängen. Als Folge musste Intel eine Strage in Höhe von 1,06 Milliarden Euro zahlen, was das Unternehmn auch vorläufig tat, sich aber im Anschluss weiterhin gegen das Urteil wehrte.
Dabei konnte Intel (US4581401001) Erfolge feiern und das Urteil wurde letztlich annuliert. Im vergangenen Februar wurde dabei auch die gezahlte Strafe zurücküberwiesen, womit der Chiphersteller sich aber nicht einfach so zufriedengeben will. Stattdessen reichte der Konzern nunr Medienberichten zufolge Klage gegen die EU-Kommission ein und pocht auf die Zahlung von Zinsen.
Sollte Intel in der Sache Recht bekommen, könnte die Angelegenheit sich am Ende noch richtig gelohnt haben. Im Raum stehen Forderungen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Zwar ist völlig offen, ob und in welcher Höhe letztlich tatsächlich Zinsen auf die unberechtigterweise verhängte Geldstrafe gezahlt werden. Allein die Aussicht darauf könnte der Intel-Aktie aber Aufwind verleihen.
Am Montag tat sich noch nicht allzu viel bei der Intel-Aktie, da die Handelsplätze in den USA aufgrund eines Feierags geschlossen blieben. Für die hiesigen Märkte kam die Meldung zu spät, um noch einen Unterschied machen zu können. Umso spannender wird es sein, die Kursbewegungen der Intel-Aktie am Dienstag zu beobachten. Spontane Aufschläge sind durchaus im Bereich des Möglichen.
Ein schwacher Trost?
Letztlich ändert aber auch eine mögliche hohe Zinszahlung der EU-Kommission wenig an den vielen Problemen, mit denen Intel schon seit geraumer Zeit zu kämpfen hat. Die Nachfrage nach Prozessoren bei Verbrauchern ist im laufenden Jahr regelrecht eingebrochen und die hohe Inflation lässt vermuten, dass diese Entwicklung sich noch eine Weile fortsetzen kann. Noch dazu gelingt es Intel schon seit Jahren nicht mehr, sich von der Konkurrenz in Form von AMD und Nvidia so richtig abzusetzen. Das könnten und sollten Anleger zu keinem Zeitpunkt ausblenden.
21.06.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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