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Aufgrund von Vorwürfen über die Nutzung von Daten für Gesichtserkennung lässt sich Meta auf einen milliardenschweren Vergleich ein

Meta ist sich weiterhin keiner Schuld bewusst

NTG24 - Aufgrund von Vorwürfen über die Nutzung von Daten für Gesichtserkennung lässt sich Meta auf einen milliardenschweren Vergleich ein

 

Das Thema Datenschutz verfolgt Meta weiterhin, und das längst nicht nur in der EU, welche in dieser Hinsicht besonders streng agiert. Auch in den USA wird längst nicht alles sang- und klanglos hingenommen, was die Facebook-Mutter so treibt. In Texas hat sich der Konzern nun auf einen teuren Vergleich eingelassen, um Reibereien um Gesichtserkennung beizulegen.

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1,4 Milliarden Dollar zahlt Meta (US30303M1027) demnach, wie dem „Handelsblatt“ zu entnehmen ist. Hintergrund sind Vorwürfe, der Konzern habe unerlaubt biometrische Daten von Tausenden Texanern genutzt, ohne diese im Vorfeld nach ihrer Einwilligung zu fragen. Genutzt wurden den Klägern zufolge Fotos und Videos, welche Nutzer zwar bei Meta hochluden, diese jedoch nicht zur freien Verwendung des Konzerns vorgesehen hatten.

Wie immer bei einem gerichtlichen Vergleich soll das Ganze nicht als Schuldeingeständnis verstanden werden. Meta bleibt bei seiner Linie, nichts falsch gemacht zu haben. Dennoch zeigt man sich erleichtert darüber, dass der Fall nun abgeschlossen werden konnte. Ob daraus auch ein Umdenken bei dem Internet-Giganten folgen wird, bleibt offen. Unbedingt zu rechnen ist damit wohl nicht, gab es in der Vergangenheit doch schon etliche Skandale rund um den laxen Umgang von Facebook, Instagram und Co. mit dem Thema Datenschutz.

 

 

 

Meta: Alles beim Alten?

 

Große Töne spuckte derweil der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton, welcher den Vergleich als ein Zeichen für Entschlossenheit gegenüber den größten Tech-Konzernen der Welt deutet. Jene sollen auch in Zukunft für Gesetzesverstöße und Verletzungen des Datenschutzes zur Rechenschaft gezogen werden. Verfechter von Meta können das Einlassen auf einen Vergleich derweil aber auch so deuten, dass es der Staatsanwaltschaft an Belegen für einen vollständigen juristischen Erfolg vielleicht etwas gemangelt haben könnte.

Ohne vollständigen Einblick in die entsprechenden Dokumente lässt sich darüber aber allenfalls spekulieren. Festzuhalten bleibt, dass Meta eine rekordverdächtige Summe für einen Vergleich in Texas zahlt, was der Konzern angesichts eines Gewinns von fast 40 Milliarden Dollar im Jahr 2023 aber verkraften kann. An der Börse führte die Meldung kaum zu Aufregung. Die Meta-Aktie ließ am Dienstag nur leicht um etwa ein halbes Prozent bis auf 463,19 Dollar nach. Auch die Anleger dürften erleichtert darüber sein, das Thema nun abschließen zu können.

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Ohne Meta etwas unterstellen zu wollen, dürfte der nächste Datenskandal aber wohl früher oder später sehr wahrscheinlich wieder auftauchen. Das liegt nicht unbedingt nur daran, dass der Konzern in böswilliger Absicht handeln würde. Mit seinen sozialen Netzwerken hat Meta schlicht enorm viel mit Daten zu tun und Regelungen diesbezüglich fallen nicht selten eher schwammig aus. Durch seine schiere Größe ist der Konzern auch ein beliebtes Ziel bei klagefreudigen Anwälten in den USA und anderswo.

 

Ganz normale Härte

 

Die Anteilseigner haben sich an diese Ausgangslage mittlerweile etwas gewöhnt und entsprechende Meldungen beeinflussen die Meta-Aktie weniger als noch vor einigen Jahren. Das liegt auch ein wenig daran, dass KI-Hoffnungen die Kurse in völlig neue Höhen katapultiert haben. Meta arbeitet an einem eigenen Ansatz. Anders als bei ChatGPT und Konsorten soll der Quellcode dafür öffentlich verfügbar gemacht werden. Ob damit Erfolge gefeiert werden können, lässt sich nur abwarten.

Datenskandale und dazugehörige Gerichtsverfahren gehören mehr oder minder zum Tagesgeschäft von Meta, womit Anleger sich anfreunden müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass derartige Vorgänge einfach zu ignorieren wären. Abzuwägen ist stets, wie groß die Gefahr für den Konzern in einzelnen Fällen ausfällt. Im nun vorliegenden Fall kommt Meta mit einem blauen Auge davon. Die weiteren fundamentalen Aussichten hellen sich dadurch aber nur geringfügig auf.

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31.07.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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