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Ein weiteres Mal bekommt Meta es mit Datenschützern zu tun, die sich Sorgen um neue Richtlinien mit KI-Bezug machen

Ist das Vorgehen von Meta noch mit europäischen Gesetzen vereinbar?

NTG24 - Ein weiteres Mal bekommt Meta es mit Datenschützern zu tun, die sich Sorgen um neue Richtlinien mit KI-Bezug machen

 

Das KI-Wettrennen ist im vollen Gange. Wer immer sich genau jetzt wichtige Vorteile erarbeitet, dürfte davon über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg profitieren. Entsprechend groß ist auch bei Meta der Druck, ein Sprachmodell zu entwickeln, welches es mit der Konkurrenz mindestens aufnehmen kann. Zu diesem Zweck will das Unternehmen auf seinen größten Schatz in Form von Postings der Nutzer zurückgreifen.

Aktuell verschickt Meta (US30303M1027) im großen Stil E-Mails an seine Nutzer, in denen auf eine Anpassung der Datenschutzrichtlinie hingewiesen wird. Auch der Autor dieser Zeilen hat eine solche Nachricht bereits erhalten und kann damit die Echtheit entsprechender Berichterstattungen bestätigen. Konkret hingewiesen wird darauf, dass künftig „Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest“ für das KI-Training benutzt werden können.

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Eingeräumt wird ein Widerspruchsrecht, sodass Anwender die Datensammelei nicht zwingend über sich ergehen lassen müssen. Zudem schließt Meta explizit private Nachrichten, wie sie etwa per WhatsApp täglich milliardenfach versendet werden, von der Weiternutzung aus. Den Datenschützern von Noyb geht das aber noch nicht weit genug. Wie die „FAZ“ berichtet, hat die Organisation Beschwerden in gleich elf europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, eingereicht.

 

Muss Meta um Zustimmung bitten?

 

Gefordert wird von den Datenschützern, dass Meta aus dem Opt-Out-Ansatz auf ein Opt-In-Modell wechselt. Mit anderen Worten müssen die Anwender nach Ansicht der Kritiker explizit um ihre Zustimmung gefragt werden, statt im Falle einer Ablehnung aktiv einen Widerspruch auszulösen. Mit einem Dringlichkeitsverfahren soll Meta nun dazu gezwungen werden, die angedachte Handhabe einstellen zu müssen. Ob es dazu kommen mag, ist noch offen.

Die Ankläger berufen sich bei ihrem Anliegen auch auf die DSGVO, welche Meta nicht einhalten würde. Es sei unklar, zu welchem Zweck genau die KI-Technologie verwendet werden soll. In der Theorie räume sich Meta das Recht ein, gesammelte Daten für jeden beliebigen Verwendungszweck zu nutzen. Dies verstoße klar gegen DSGVO-Regelungen, so die Datenschutz-Aktivisten. Die Facebook- und Instagram-Mutter schätzt die Lage aber natürlich etwas anders ein.

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Werbebanner DegussaMeta beruft sich auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, aufgrund dessen Informationen für die Weiterentwicklung und Verbesserung von KI genutzt werden. Ob das Unternehmen damit auch die Richter überzeugen können wird, lässt sich wohl nur abwarten. Die Fronten scheinen aber verhärtet und von einem Entgegenkommen ist auf keiner Seite etwas zu spüren. Daher ist es wohl wahrscheinlich, dass die Angelegenheit irgendwann in der Zukunft vor Gericht ausgetragen werden wird. Noch liegt aber keine Reaktion der entsprechenden Behörden vor.

 

Meta: Chance oder Risiko?

 

Der Vorgang steht beispielhaft für zwei vollkommen unterschiedliche Ansätze bei der Betrachtung von KI und der Weiterentwicklung der Technologie. Optimisten, darunter die großen US-Tech-Konzerne, sehen einmalige Chancen und eine mögliche industrielle Revolution auf uns zukommen. Das Verwenden von Nutzerdaten und -posts scheint unabdingbar, um der KI eine natürlichere Sprache beizubringen. Facebook und Co. sind eine optimale Quelle, um dafür die nötigen Informationen zu sammeln.

Dem gegenüber stehen die Skeptiker, welche in der KI und dem teils rigorosen Vorgehen der Konzerne hinter der Technologie eine große Bedrohung erkannt haben wollen. In Europa fällt der Gegenwind besonders heftig aus, da Datenschutz hier noch eine größere Rolle spielt als in den USA oder gar autokratisch geführten Staaten wie China. Mancher Beobachter fürchte sogar schon darum, dass die EU sich mit ihrem eher restriktiven Ansatz beim Datenschutz selbst ins Ausland manövriert und die großen Investitionen künftig anderswo stattfinden können. Die Anleger bleiben inmitten des neuen KI-Hypes aber zuversichtlich. Die Meta-Aktie konnte sich am Donnerstag um knapp zwei Prozent bis auf 456,15 Euro verbessern.

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07.06.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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