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Das werbefreie Abo von Meta wird von der EU nicht als ausreichende Alternative zum Werbetracking akzeptiert

Das macht die Anleger von Meta nervös

NTG24 - Das werbefreie Abo von Meta wird von der EU nicht als ausreichende Alternative zum Werbetracking akzeptiert

 

Meta bzw. die Tochterunternehmen Facebook und Instagram wurden durch die EU als sogenannte Gatekeeper eingestuft. Dabei handelt es sich um Internetdienste, die über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und deshalb im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verschärften Bedingungen unterliegen. Im Falle von Meta will die EU vor allem dafür sorgen, dass Nutzer auch Zugang zu einer Variante ohne Werbetracking haben.

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Um dies in die Tat umzusetzen, setzte Meta (US30303M1027) bisher auf ein kostenpflichtiges Abo, bei dem kein Werbetracking stattfindet. Direkt im Netz ist ein solches Abo für rund zehn Euro monatliche erhältlich. Im App Store von Apple werden knapp 13 Euro im Monat fällig. Dieses Modell scheint der EU-Kommission aber nicht auszureichen. In einer aktuellen Stellungnahme spricht jene davon, dass die Bezahlvariante als Alternative nicht ausreichend sei.

Es ist sogar die Rede davon, dass Meta Nutzer zur Einwilligung von Werbetrackern „zwingen“ würde. Genau das soll mit dem DMA verhindert werden. Nutzer sollen nach dem Willen der EU sowohl dem Werbetracking an sich als auch der Verarbeitung von Nutzerdaten bei verknüpften Diensten explizit zustimmen sollen. Gleichzeitig soll es keine Benachteiligung für Nutzer geben, die sich gegen eine solche Zustimmung entscheiden.

 

Wie reagiert Meta?

 

Die von der EU veröffentlichte Stellungnahme hat noch keinen bindenden Charakter. Meta kann darauf noch reagieren und seine eigene Sicht der Dinge darlegen, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch passieren wird. Aus Sicht der EU verfügt Meta aufgrund seiner enormen Größe über einen großen Vorteil im Vergleich zu kleineren Anbietern, da Nutzungsbedingungen sehr viel leichter umgesetzt und letztlich mehr oder minder den Nutzern aufgedrückt werden können. Genau das soll in Zukunft im besten Fall nicht mehr möglich sein.

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Das Verfahren um die Werbetracker bei Meta läuft noch bis Ende März des kommenden Jahres. Der Konzern argumentierte bislang damit, ein „berechtigtes Interesse“ am Werbetracking zu haben. Offenkundig scheint dies die Akteure in der EU aber nicht überzeugen zu können. Ob Meta sich nun eine neue Argumentation überlegen wird, lässt sich erst einmal nur abwarten. An der Börse machte sich aber Unruhe breit.

Die zuletzt stark performende Meta-Aktie geriet am Montag sichtlich unter Druck und wertete hierzulande um knapp 3,5 Prozent bis auf 465,45 Euro ab. Das ist zwar noch lange kein Crash, doch den Anlegern sind ihre Sorgen anzumerken. Meta verdient noch immer einen Großteil seines Geldes mit Werbung bei Facebook. Die lohnt sich umso mehr, je personalisierter sie ausgeteilt wird, da die Klickrate dann wesentlich höher ausfällt als beim wahllosen Platzieren von Anzeigen.

 

Ein Sieg für den Datenschutz?

 

Recht erfreut über die jüngsten Entwicklungen zeigen sich Datenschützer, welche das Gebaren von Meta schon seit Längerem scharf kritisieren. Dazu gehört auch das eingeführte Abo-Modell, welches mehr oder minder als Alibi-Lösung angesehen wird. Dass tatsächlich Nutzer in einem nennenswerten Ausmaß die Brieftasche zücken, um das Werbetracking zu vermeiden, daran haben wohl die meisten Beobachter so ihre Zweifel. Vorgeworfen wird Meta, die Nutzer auf diese Weise letztlich zur Zustimmung zu zwingen, indem kein Abo abgeschlossen werden muss.

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Werbebanner funktionierende-kapitalanlagen.deAn dieser Stelle sollen keine Vorwürfe oder Spekulationen postuliert werden. Klar ist aber, dass Meta sich mit der EU noch eine Weile länger herumärgern muss. Der Konzern wird so viel Spielraum wie möglich ausreizen, um das eigene Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Auszugehen ist aber davon, dass das Unternehmen sich dem Druck der EU-Kommission letztlich beugen wird, denn verzichten kann man auf den europäischen Markt letzten Endes auch nicht. Aus Sicht der Anleger bleibt es spannend und das letzte Wort dürfte noch lange nicht gesprochen sein.

 

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02.07.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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