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Einmal mehr unterliegt Meta Datenschützern und der Europäische Gerichtshof setzt dem Konzern Grenzen bei der Speicherung und Verwertung von Daten

Meta muss sich auf neue Grenzen bei Facebook einstellen

NTG24 - Einmal mehr unterliegt Meta Datenschützern und der Europäische Gerichtshof setzt dem Konzern Grenzen bei der Speicherung und Verwertung von Daten

 

Seit mehr als zwei Jahrzehnten schon sammelt Meta mit Facebook fleißig Daten über seine Nutzerinnen und Nutzer. Dafür holt der Konzern sich mittlerweile sogar die explizite Zustimmung ein. Dennoch dürfen die gesammelten Daten nicht zeitlich unbegrenzt und beliebig zu Werbezwecken verwendet werden. Dies legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem Urteil fest.

Geklagt hatte der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems, dessen Anwälte sich über das Urteil gegenüber Meta (US30303M1027) erfreut zeigten. Der Konzern dürfe nun nur noch einen kleinen Teil seines Datenbestands für Werbung verwenden, selbst wenn Nutzer grundsätzlich ihre Zustimmung für Werbung erteilt haben sollten. Konsequenzen werden auch für andere Unternehmen erwartet, die im Internet Werbung schalten. Die genauen Grenzen werden aber noch von nationalen Gerichten ausgelotet werden müssen. Der EuGH hat für den Moment lediglich die grundsätzliche aktuelle Praxis als unzulässig erklärt.

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Ebenfalls nicht erlaubt ist es Meta künftig, Daten für Werbung zu nutzen, die außerhalb der eigenen Plattformen gesammelt wurden. Als Beispiel dafür diente ein Beispiel von Max Schrems selbst. Jener äußerte sich vor einigen Jahren bei Facebook über seine sexuelle Orientierung. Grundsätzlich darf Meta dies verwenden, um ihm entsprechende Werbeanzeigen zu präsentieren. Dies bezieht sich aber nur auf die konkrete Information, welche der Nutzer bei Facebook selbst hinterlassen hat. Nicht zulässig ist es demnach, wenn Facebook per Cookies oder über andere Umwege noch Informationen von Partnern hinzuzieht. Zudem gilt auch hier, dass die Informationen nicht zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.

 

 

 

Meta: Es ist noch nicht vorbei

 

Der EuGH hat damit zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen, nachdem der Fall vom Obersten Gerichtshof in Österreich weitergeleitet wurde. Dorthin wandert das Ganze nun zurück und es wird zu klären sein, wie die Vorgaben in der Praxis umzusetzen sind. Reibereien dürfte es nun also vornehmlich darüber geben, welche Zeiträume für das Speichern und Verwerten von Daten zu Werbezwecken zulässig sind.

Kritik am Urteil übte der Branchenverband Bitkom, welcher nun noch mehr Unsicherheiten für Unternehmen aus dem Segment der Online-Werbung befürchtet. Es sei nun unklar, wie lange und in welchem Umfang personenbezogene Daten zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Darüber müssten nun erneut Gerichte entscheiden und bis dahin tappen die Anbieter weitgehend im Dunkeln. Meta selbst wird es aber wahrscheinlich verkraften können.

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Das Urteil ist aus Anlegersicht nicht unbedingt auf die leichte Schulter zu nehmen, da Meta noch immer den Großteil seiner Umsätze mit Werbung erzielt. In der jüngeren Vergangenheit konnte der Konzern in diesem Bereich auch wieder ansehnlich zulegen. Gleichwohl ist es nicht das erste Mal, dass die Facebook-Mutter aufgrund des Thema Datenschutz mit Gerichten zu tun hat und bisher ist es noch jedes Mal gelungen, sich an alte oder neue Vorgaben anzupassen. Wenig spricht dafür, dass es in diesem Fall anders laufen wird.

 

Schutz oder Regulierungswut?

 

Weitergehen dürften aber Grundsatzdiskussionen darüber, wie viel Datenschutz eigentlich sinnvoll und notwendig ist und ab wann den Unternehmen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Interessant ist dies auch mit Blick auf KI, welche bei Meta eine immer größere Rolle spielt. Zum Teil ist es für Entwickler selbst kaum nachzuvollziehen, wo die neuronalen Netze ihre Informationen herbekommen. Manches Urteil der Europäischen Gerichte dürfte da in den kommenden Jahren noch auf uns zukommen.

Die Anleger nehmen es gelassen und die Meta-Aktie konnte sich am Freitag um knapp 2,3 Prozent bis auf 595,94 US-Dollar in die Höhe schwingen. Der Titel notiert damit nur denkbar knapp unter seinem Allzeit-Hoch. Vielleicht ist auch das ein Beleg dafür, dass die Geschäfte trotz DSGVO, DMA und Co. noch recht ansehnlich weiterlaufen.

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07.10.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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