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Die FTC hält an ihrer Klage gegen Übernahmen von Meta aus der Vergangenheit fest und seit gestern wird über das Thema in Washington verhandelt

Muss Meta sich von Instagram und WhatsApp wieder trennen?

NTG24 - Die FTC hält an ihrer Klage gegen Übernahmen von Meta aus der Vergangenheit fest und seit gestern wird über das Thema in Washington verhandelt

 

Im Jahre 2012 übernahm Meta den Dienst Instagram, sodass heute manch junger Nutzer sich gar nicht mehr daran erinnern kann, dass es sich einst um eine unabhängige Plattform handelte. Zwei Jahre später griff die Facebook-Mutter auch bei WhatsApp zu. Dass der Messenger Teil des Konzerns ist, dürfte heute jedem Kind bekannt sein. Doch vielleicht wird es dabei nicht bis in alle Ewigkeit bleiben.

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Die Handelsbehörde FTC jedenfalls treibt schon seit Jahren eine Klage gegen Meta (US30303M1027) voran, die sich mit eben diesem Thema beschäftigt. Nachdem man zuerst von den Gerichten zurückgewiesen wurde, scheint man nun seine Hausaufgaben gemacht zu haben. Am Montag starteten in Washington die ersten Verhandlungen, wie die „FAZ“ berichtet. An deren Ende könnte im schlimmsten Fall sogar die Rückabwicklung der Übernahmen stehen. Entschieden ist aber freilich noch lange nichts.

Es wird damit gerechnet, dass der Rechtsstreit sich Jahre hinziehen könnte und das Ergebnis könnte im Anschluss noch einmal angefochten werden. Die FTC wirft Meta vor, durch die Übernahmen gezielt die eigene Monopolstellung verteidigt zu haben. Belegt werden sollte dies mit Zahlen, laut denen der Marktanteil des Unternehmens im Zeitraum von 2016 bis 2020 nie unter 70 Prozent gelegen habe. Bei Smartphones sollen es sogar bis zu 98 Prozent gewesen sein. Meta schätzt die Lage aber freilich etwas anders ein.

 

 

 

Eilt Trump Meta zur Hilfe?

 

Meta sieht die Klage als unbegründet an und argumentiert unter anderem mit schwerer Konkurrenz durch Plattformen wie TikTok. Zudem hätten die Übernahmen nach Ansicht des Internet-Giganten den Wettbewerb sogar bereichert. Meta ist in keiner ganz schlechten Verhandlungsposition. Denn im Normalfall verweisen Behörden bei solchen Klagen auf gestiegene Verbraucherpreise. Darauf können sie sich bei den kostenlosen Diensten allerdings kaum berufen. Stattdessen soll eine angeblich gesunkene Qualität bei den Diensten als Argument herhalten. Dem kann Meta aber stetige Updates und Verbesserungen in den letzten Jahren entgegenhalten.

Anzeige:

Werbebanner Immobilienbewertung DresdenWie die Richter letztlich entscheiden werden, das lässt sich nur abwarten. An der Börse richtet sich der Blick aber vielleicht ohnehin mehr in Richtung US-Regierung. Jene hat das Verfahren noch während Trumps erster Amtszeit erst ins Rollen gebracht. Experten sind sich sicher, dass dies auch damit zu tun hat, dass Trump sich von Facebook ungerecht behandelt fühlte. Nun hat sich Meta-Chef Mark Zuckerberg zuletzt aber deutlich an die Trump-Administration angenähert und Insidern zufolge soll er Trump sogar direkt aufgefordert haben, das Verfahren zu stoppen.

Die FTC agiert zwar unabhängig und ist an Weisungen durch den Präsidenten nicht gebunden. Doch hat Donald Trump bereits Schritte in die Wege geleitet, um die Behörde weitgehend zu kontrollieren. Kommissare der Demokraten wurden kurzerhand entlassen, sodass die Republikaner weitgehend das Sagen haben. Dort gibt es nur wenige, welche Trump derzeit widersprechen würden. Gut möglich also, dass ein Machtwort den Prozess vorzeitig beenden könnte.

 

Meta bleibt schwach

 

Blind darauf verlassen wollen sich die Aktionäre aber offenbar nicht und so bekommt die Meta-Aktie es angesichts des Prozessbeginns es mit weiterem Verkaufsdruck zu tun. Am Montag segelte das Papier um 2,2 Prozent in die Tiefe und landete bei recht übersichtlichen 531,48 US-Dollar. Seit Jahresbeginn sind bereits Verluste von mehr als neun Prozent zu verzeichnen. Die Märkte nehmen das Verfahren um WhatsApp und Instagram durchaus ernst.

Dazu ist auch nur zu raten, da die Dienste für Meta eine enorme Bedeutung haben. Insbesondere Instagram ist einer der wichtigsten Umsatzbringer. Ein schnelles Ende ist nicht zu befürchten, doch ebenso wenig Verlass ist darauf, dass die angestoßene Klage schnell wieder abgeschmettert werden kann. Zumindest im Hinterkopf behalten sollten Anleger das Thema in jedem Fall.

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15.04.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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