Der Fahrdienstleister Uber fängt sich eine hohe Geldbuße der EU ein, will sich dagegen jedoch zur Wehr setzen
Das will Uber nicht auf sich sitzen lassen
In den Niederlanden musste Uber bei einem Verfahren um das Thema Datenschutz eine Niederlage hinnehmen. 290 Millionen Euro soll der US-Konzern zahlen, da er zwischen August 2021 und November 2023 Daten bei einer Übertragung auf Server in die USA nicht ausreichend geschützt haben soll.
Dazu gehören sollen Medienberichten zufolge Informationen über Identitätsnachweise und Zahlungsdetails sowie zum Teil medizinische und strafrechtliche relevante Daten der Fahrer von Uber (US90353T1007). Beschwert hatten sich ursprünglich französische Mitarbeiter darüber. Da der europäische Hauptsitz von Uber sich in den Niederlanden befindet, nahm sich die Datenschutzbehörde in Den Haag der Sache an.
Uber will das Ganze aber nicht einfach auf sich sitzen lassen. Gegen die Entscheidung soll Berufung eingelegt werden und das Unternehmen spricht von einer „fehlerhaften“ und „ungerechtfertigten“ Entscheidung. Einer Sprecherin zufolge sei der Datentransfer in die USA während einer Periode großer Unsicherheit zwischen den USA und der EU geschehen, während welcher ein Datenschutzabkommen außer Kraft gesetzt wurde.
Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen, doch die Anleger zeigten sich am Montag dennoch besorgt. Die Uber-Aktie musste zu Wochenbeginn Verluste von 2,3 Prozent hinnehmen und fiel dadurch auf 72,61 US-Dollar zurück. Es ist nicht das erste und vermutlich auch nicht das letzte Mal, dass der Konzern mit Behörden aneinandergerät.
Uber und die Altlasten
Existenzbedrohend ist das Ganze für Uber ohnehin nicht und der Ausgang des Berufungsverfahrens bleibt noch abzuwarten. Tröstlich für Anleger ist vielleicht, dass die entsprechenden Probleme mittlerweile bereits abgestellt wurden und lediglich (angebliche) Fehltritte aus der Vergangenheit zur Disposition stehen. An den weiteren Aussichten für die noch immer recht stark performende Uber-Aktie ändert sich aber wenig.
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27.08.20214 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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