Die US-Regierung nimmt sich das Abo-Modell von Adobe vor und will vor Gericht gegen bestimmte Gebühren vorgehen
Wird es jetzt ungemütlich für Adobe?
Adobe gilt als Vorreiter beim Trend von Software-Unternehmen, ihre Produkte als laufendes Abo statt gegen einmalige Zahlung anzubieten. Bereits im Jahr 2011 führte der Konzern die Adobe Creative Cloud ein, bei der Programme wie Photoshop oder Premiere erhältlich sind. Die US-Regierung hat aber so ihre Probleme mit dem Modell und klagt nun gegen den Anbieter.
Gestört wird sich dabei nicht am Geschäftsmodell von Adobe (US00724F1012) an sich. In der Kritik steht aber eine Gebühr, die bei der vorzeitigen Kündigung eines Abos fällig wird. Wer sich für ein Jahresabo entscheidet und dieses eines Tages beenden möchte, dem stell Adobe 50 Prozent der Kosten für die Restlaufzeit in Rechnung. Nach Ansicht der US-Regierung weist der Hersteller auf diesen Umstand nur im Kleingedruckten hin und würde dadurch gegen US-Gesetze zum Verbraucherschutz verstoßen.
Bei Adobe wird die Angelegenheit natürlich etwas anders gesehen. Der Hersteller sagte zu den Vorwürfen, dass die Abo-Bedingungen transparent seien und es ein einfaches Kündigungsverfahren gebe. Vor Gericht sollen sämtliche Vorwürfe entkräftet werden. Grundsätzlich bietet Adobe auch Tarife an, die monatlich kündbar sind. Allerdings sind die Kosten dort weitaus höher als bei Verträgen, die über ein ganzes Jahr geschlossen werden.
Wie die Sache ausgehen mag, ist für den Moment offen. Die US-Regierung als Kläger bringt aber ein gewisses Gewicht mit sich, weshalb die Börsianer die Sache kaum ignorieren können. Die Adobe-Aktie wertete am Montag an den hiesigen Handelsplätzen um 2,9 Prozent bis auf 476,25 Euro ab.
Adobe: Ein Erfolgsmodell
Selbst im für Adobe schlimmsten Fall dürfte sich für den Konzern nicht allzu viel ändern. Das Abo-Modell hat sich als absolutes Erfolgsmodell für den Konzern erwiesen, generiert es doch verlässlich und potenziell zeitlich unbegrenzt ansehnliche Einnahmen. Auf lange Sicht übertreffen jene das Potenzial vom Einzelverkauf, wie er noch bis in die 2000er Jahre üblich waren, bei Weitem. Möglich ist aber, dass durch den Zwang zum Anpassen von Bedingungen die Umsätze zunächst einen Dämpfer erfahren könnten. Daher behalten Anleger die Angelegenheit genau im Auge.
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18.06.2024 - Matthias Eilenbrock
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