
Ein US-Gericht brummt Bayer eine Strafe von über zwei Milliarden US-Dollar in einem Rechtsstreit um Glyphosat auf, allerdings kündigt der Konzern Gegenwehr an
Damit werden bei Bayer alte Wunden neu aufgerissen
Es ist zuletzt etwas ruhiger rund um Rechtsstreitigkeiten von Bayer in den USA geworden. Der Konzern hat sich auf die Fahne geschrieben, die Risiken in der Sache zu reduzieren und möglichst vollständig zu den Akten legen zu können. Nun werden Unternehmen und Anleger jedoch daran erinnert, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht werden konnte.
Ein US-Gericht hat nun gegen die Interessen von Bayer (DE000BAY0017) entschieden und eine milliardenschwere Strafzahlung festgesetzt. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll der Pharmakonzern einem Kläger 2,1 Milliarden US-Dollar zahlen, der nach eigenen Angaben nach der Verwendung des Unkrautvernichters „Roundup“ an Krebs erkrankt ist. Darin enthalten ist der Wirkstoff Glyphosat, den sich Bayer mit der Übernahme von Monsanto ins eigene Portfolio holte.
Das Urteil fiel am Freitagabend und Bayer kündigte bereits am Samstag an, in Berufung gehen zu wollen. Bei dieser Ankündigung verweist das Unternehmen einmal mehr darauf, dass es keinerlei wissenschaftliche Nachweise gebe, die für einen Zusammenhang von Krebserkrankungen und Glyphosat sprechen würden. Man sei überzeugt davon, starke Argumente für die Berufung zu haben, mit denen sich das Urteil aufheben lässt oder wenigstens den „überhöhten und verfassungswidrigen“ Schadenersatz zu reduzieren.
Bayer in der Zwickmühle
Tatsächlich ist es in den USA weitgehend gängige Praxis, dass in derartigen Fällen in erster Instanz astronomische Strafen festgelegt werden, die in späteren Urteilen drastisch reduziert werden. Bayer selbst spricht davon, dass von Geschworenenurteilen festgelegte Zahlungen in ähnlichen Fällen von Berufungsgerichten um 90 Prozent reduziert worden seien. Allerdings würde auch in einem solchen Szenario noch eine Strafzahlung von 210 Millionen Dollar drohen, was ebenfalls kein Pappenstiel ist.
Einfach hat es Bayer mit der Vermarktung von Glyphosat in den USA nicht. In den Prozessen wird regelmäßig angeklagt, dass der Hersteller keine Hinweise auf mögliche Krebsgefahren auf der Verpackung erwähnt. Genau das ist dem Anbieter allerdings durch die US-Regulierungsbehörde EPA untersagt worden, welche das Pflanzenschutzmittel als sicher ansieht. Viele US-Bundesstaaten kochen diesbezüglich jedoch ihr eigenes Süppchen. Nicht ohne Grund hat Bayer den Verkauf an private Kunden bereits eingestellt. Gerüchteweise soll ein ähnlicher Schritt nun auch bei Großkunden in Vorbereitung sein.
Auch die EU hat Glyphosat im Dezember 2023 als sicher eingestuft und die Zulassung um zehn Jahre verlängert. Daraufhin gab man auch in Deutschland den Versuch auf, ein vollständiges Verbot des Wirkstoffes zu erwirken. Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Hinweise auf Krebsgefahren bei korrekter Anwendung ausgesprochen dünn, aus Sicht von Bayer selbst vielleicht gar nicht vorhanden. Immer wieder zeigt sich jedoch, dass dies noch nicht vor teils extremen Strafzahlungen schützt.
Der Klotz am Bein
In den USA unter Donald Trump und mit einem Robert F. Kennedy als Gesundheitsminister dürfte es für Bayer nicht ungefährlicher werden. Die wissenschaftliche Methode ist scheint von einigen Zeitgenossen mehr als Ärgernis denn als Errungenschaft angesehen zu werden. Umso bedenklicher ist es da, dass noch etwa 60.000 Fälle anhängig sind. Schon jetzt hat Bayer etwa zehn Milliarden Dollar an Schadenersatz zahlen müssen. Diese Summe könnte in Zukunft leicht noch viel höhere Dimensionen erreichen.
Dementsprechend bleibt Glyphosat für Bayer ein schwerer Klotz am Bein. Die Aktie konnte auf das jüngste Urteil noch nicht reagieren, als dieser Artikel gerade entstand. Es wäre aber keine allzu große Überraschung, würde auf die vorsichtige Erholung der letzten Monate nun zunächst ein kleiner Dämpfer folgen. Ins Wochenende ging die Bayer-Aktie noch mit 24,08 Euro und damit ganze 24 Prozent höher als zu Anfang Januar.
Bayer AG-Aktie: Kaufen oder verkaufen?
Die neuesten Bayer AG-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für Bayer AG-Aktionäre. Lohnt sich aktuell ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen?
Konkrete Empfehlungen zu Bayer AG - hier weiterlesen...
24.03.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Informiert bleiben - Wenn Sie bei weiteren Nachrichten und Analysen zu einem in diesem Artikel genannten Wert oder Unternehmen informiert werden möchten, können Sie unsere kostenfreie Aktien-Watchlist nutzen.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)