Durch einen allzu laxen Umgang mit WhatsApp und Co. drohen der Deutschen Bank hohe Strafen
Muss das denn sein?
Schon vor einer ganzen Weile wurde bekannt, dass bei der Deutschen Bank WhatsApp und ähnliche Dienste für geschäftliche Kontakte genutzt wurden, was in dieser Form allerdings überhaupt nicht erlaubt war. Nun haben die Behörden erstmals mögliche Strafen beziffert.
Medienberichten zufolge sollen sich die Derivateaufsicht und die Börsenaufsicht CFTC darauf geeinigt haben, dass die beschuldigten Banken bis zu 200 Millionen USD zahlen sollen. Ob auf die Deutsche Bank (DE0005140008) eine derart hohe Summe zukommt, bleibt noch abzuwarten. In jedem Fall ist aber absehbar, dass das Ganze ein teurer Spaß für das Geldhaus wird.
Zwar wurden bereits Rückstellungen für genau diesen Fall gebildet. Die belaufen sich aber schätzungsweise auf etwas mehr als 100 Millionen USD. Es ist also möglich, dass hier ein eklatanter Fehlbetrag entsteht, der sich unweigerlich bei den nächsten Zahlen bemerkbar machen würde. Da ist es nur verständlich, dass die Anleger zunächst auf Abstand gehen.
Der Montag brachte für die Deutsche Bank so Kursverluste in Höhe von 1,28 Prozent mit sich, womit die Aktie allerdings letztlich noch sehr viel besser performte als viele andere DAX-Titel. Für den Konzern spricht derzeit, dass die (vermutlich) weiter rasant steigenden Zinsen keinen allzu großen negativen Effekt haben werden und sich beim Alltagsgeschäft sogar positiv auswirken könnten.
Der Deutschen Bank fehlt es an Antrieb
Allerdings gehen die meisten Beobachter davon aus, dass die Gefahren einer möglichen Rezession jegliche Chancen aufgrund steigender Margen überwiegen. So fehlt es bei der Aktie der Deutschen Bank letztlich an Auftrieb und das Papier verbleibt rein charttechnisch erst einmal in einer Abwärtsbewegung. Dezente Zugewinne in den letzten Wochen konnten bisher nicht für einen nachhaltigen Ausbruch in Richtung Norden sorgen und sollte die Verkaufslaune weiter anhalten, könnte die Erholung auch schnell wieder zunichtegemacht werden.
23.08.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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