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In einem aufsehenerregenden Fall wollte Disney mit einer zweifelhaften Argumentation eine Klage abwenden, lässt nun aber gänzlich andere Töne anschlagen

Disney stellt die Menschlichkeit in den Vordergrund

NTG24 - In einem aufsehenerregenden Fall wollte Disney mit einer zweifelhaften Argumentation eine Klage abwenden, lässt nun aber gänzlich andere Töne anschlagen

 

Im vergangenen Jahr besuchte ein Mann zusammen mit seiner Ehefrau das Disney World Resort in der Nähe von Orlando. Dort besuchten die beiden auch das Raglan Road Irish Pub, da Disney auf der hauseigenen Webseite ausdrücklich mit allergenfreiem Essen geworben haben soll. Die Bedienung soll mehrfach auf schwere Allergien der Frau auf Nüsse und Milchprodukte hingewiesen worden sein. Dennoch kam es zu einem anaphylaktischen Schock mit tödlichen Folgen.

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Der verbliebene Witwer wollte Disney (US2546871060) dafür vor Gericht zur Rechenschaft ziehen, stieß aber auf Widerstand, und das aus recht erstaunlichen Gründen. Der Mediengigant reichte vor Gericht einen Antrag darauf ein, die Klage abzuweisen. Begründet wurde dies damit, dass der Kläger im Jahr 2019 ein einmonatiges Probeabo beim Streaming-Dienst Disney+ abgeschlossen und damit den Geschäftsbedingungen zugestimmt habe. Letztere besagen unter anderem, dass Klagen gegen Disney nur in außergerichtlichen Schiedsverfahren ausgetragen werden dürfte.

Im Netz war das Ganze ein gefundenes Fressen für alle, die hinter großen Konzernen nichts weiter als herzlose Maschinerien zum Erzielen von Gewinnen vermuten. Die Empörung scheint nun aber Ausmaße angenommen zu haben, die Disney nicht ganz geheuer sind. Zumindest wäre das eine mögliche Erklärung dafür, dass der Antrag zurückgezogen wurde und der Klage damit erst einmal nichts mehr im Wege steht.

 

 

 

Disney spricht von Menschlichkeit

 

In einer Stellungnahme zeigt sich Disney laut einem Bericht der „FAZ“ erschüttert über den Vorfall und kündigte an, die „Menschlichkeit“ über alles andere zu stellen. Das ist aber freilich noch lange kein Schuldeingeständnis. Tatsächlich verweist Disney auch darauf, dass das Restaurant nicht vom Konzern selbst betrieben werde. Auch wenn die Klage nun zugelassen werden dürfte, so werden die Reibereien wohl noch eine Weile weitergehen.

Für Disney dürfte es letztlich die richtige Entscheidung gewesen sein, selbst wenn das Unternehmen vor Gericht letztlich unterliegen sollte. Das Image des Konzerns ist von enormer Bedeutung. Schließlich dürfte niemand gerne einen Freizeitpark besuchen wollen, bei dem Nachlässigkeiten zu Todesfällen führen könnten und die Verantwortlichen im Zweifel mit fragwürdigen Methoden Ansprüche von Hinterbliebenen abzuschmettern versuchen. Ein wenig Reue steht einem Konzern, der sich derart auf Familien und Kinder einschießt, ab und zu nicht schlecht zu Gesicht.

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Werbebanner EMH PM TradeIn den USA sind astronomische Forderungen in derartigen Verhandlungen keine Seltenheit. Der Witwer zeigt sich jedoch vergleichsweise genügsam. In dem Prozess soll es wohl um etwas mehr als 50.000 US-Dollar gehen. Wie genau sich diese Forderung zusammensetzt und ob daran noch gerüttelt werden könnte, ist jedoch nicht überliefert. Rein finanziell muss Disney keine nennenswerten Folgen befürchten, doch der mögliche Imageverlust bleibt ein Risikofaktor.

 

Schafft Disney den Turnaround?

 

Das Einlenken des Unternehmens ist letztlich auch aus Anlegersicht positiv zu bewerten. An der Börse erregt der Fall allerdings nur geringfügig für Aufsehen. Die Disney-Aktie konnte am Mittwoch um 1,1 Prozent bis auf 90,72 Dollar zulegen, blieb damit aber weiterhin auf einem eher überschaubaren Niveau. Zuletzt holte der Title zu einer dezenten Erholung aus, nachdem die jüngsten Quartalszahlen erstmals überhaupt einen Gewinn im Streaming-Geschäft belegen konnten. Platzhirsch Netflix schneidet aber nach wie vor deutlich besser ab.

Zu hoffen ist, dass Disney aus dem Vorfall die richtigen Schlüsse zieht und entweder darauf hinwirkt, dass die Hygienebedingungen in den Lokalen der eigenen Parks sich deutlich verbessern oder alternativ mutmaßliche Falschbehauptungen von der Webseite entfernt werden. Dass entsprechende Schritte bisher nicht öffentlich angekündigt wurden, dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Konzern dies nicht als Schuldeingeständnis verstanden haben möchte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Richter könnten leicht noch Monate vergehen. Eine Obduktion ergab allerdings bereits, dass die verstorbene Frau erhöhte Mengen an Nüssen und Milchprodukten im Körper hatte. Wie Disney dagegen argumentieren möchte, bleibt abzuwarten.

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22.08.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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