Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich einige Aktionäre von Varta noch dagegen, ihrer Anteile entledigt zu werden
Nicht jeder will sich mit der Enteignung bei Varta zufriedengeben
Um den Batteriehersteller Varta ist es in den letzten Wochen recht ruhig geworden. Das Unternehmen übernahm sich mit Investitionen und rutschte in eine tiefe Krise. Es drohte bereits die Insolvenz, würde nicht irgendwoher frisches Geld kommen. Im Sommer präsentierte man nun einen neuen Plan, der den Aktionären aber nicht schmecken wollte. Angestrebt wird eine Sanierung nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz für Unternehmen (StaRUG) aus dem Jahre 2021. Dies beinhaltet eine Herabsetzung des Grundkapitals auf 0, ein Ende der Börsennotierung und damit den Totalverlust für bisherige Anleger.
Doch einfach so abfinden möchte sich damit noch längst nicht jeder. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) kämpft schon seit einer ganzen Weile leidenschaftlich gegen die Bestrebungen von Varta (DE000A0TGJ55) an. Kritik gibt es dabei nicht zuletzt am Mehrheitseigner Michael Tojner. Jener hält die angestrebte Sanierung für alternativlos und betont, dass auch er seine Anteile verlieren werde. Allerdings wird er neben der Porsche AG ein Exklusivrecht für die Beteiligung an einer anschließenden Kapitalerhöhung haben.
Im Ergebnis werden Tojner und Porsche Varta für rund 120 Millionen Euro übernehmen können. Einen Konzern, der zu seinen besten Zeiten eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro erzielte und selbst in den letzten Monaten gut und gerne noch im Bereich von 200 Millionen Euro schwankte. Das ist für die SdK auch ein valides Argument, um sich nach anderen Lösungen umzusehen, etwa einer normalen Kapitalerhöhung unter Beteiligung aller Aktionäre.
Bei Varta wird es ernst
Viel Zeit bleibt nicht mehr, um die drohende Enteignung noch abzuwenden. Bereits heute findet ein Erörterungs- und Abstimmungstermin beim StaRUG-Verfahren statt, bei dem die Gläubiger über die Pläne abstimmen werden. Die meisten Beteiligten signalisierten bereits ihre Zustimmung. Die SdK wählt nun aber einen neuen Ansatz, um das scheinbar Unvermeidliche doch noch auf den letzten Metern abzuwenden.
Wie die „FAZ“ berichtet, reichte die Schutzgemeinschaft eine Verfassungsbeschwerde gegen die angestrebte Sanierung ein und beruft sich auf Artikel 14 des Grundgesetzes. Das Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Tojner sei verfassungswidrig und verstoße gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsgarantie, heißt es. Tojner selbst betonte das Ganze nur knapp und ließ wissen, dass die Klage sich gegen das StaRUG richte. Man halte sich aber an die bestehenden Regelungen aus eben diesem Gesetz.
Das Vorgehen der Aktionäre wirkt tatsächlich etwas verzweifelt, ist deshalb aber nicht vollkommen aussichtslos. An den Märkten machte sich bereits etwas neue Hoffnung breit. Die Varta-Aktie stieg am Freitag um 8,4 Prozent bis auf 2,24 Euro. Das große Interesse von Porsche an den Batterien des Konzerns ist aus Sicht der SdK auch ein schlagkräftiges Argument dafür, dass sich eine Insolvenz noch auf anderem Wege verhindern ließe. Doch wie die Gerichte das Ganze einschätzen mögen, steht in den Sternen.
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26.11.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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