Auch die DSW wehrt sich gegen den Rettungsplan von Varta, doch die Aussichten für Aktionäre bleiben weiterhin katastrophal
Das Delisting von Varta dürfte nicht lange auf sich warten lassen
Ende vergangener Woche hatte es sich auch mit den letzten Hoffnungen auf eine Rettung der Varta-Aktie weitgehend erledigt. Das Landgericht Stuttgart stimmte dem Sanierungsplan des schwer angeschlagenen Batterieherstellers zu. Jener sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null und das Delisting bisheriger Anteilsscheine vor. Für bestehende Anleger bedeutet dies nicht weniger als einen Totalverlust.
Im Anschluss ist zwar eine Kapitalerhöhung vorgesehen und auch neue Kredite sollen Varta (DE000A0TGJ55) über Wasser halten. An alledem werden bisherige Anteilseigner sich aber nicht beteiligen dürfen. Stattdessen wird der Konzern unter dem Mehrheitseigentümer Michael Tojner und dem Porsche-Konzern aufgeteilt. Beide wollen sich jeweils 32 Prozent sichern; die restlichen Anteile fließen in eine virtuelle Beteiligung von bestehenden Gläubigern, die einen Vorrangkredit in Höhe von 60 Millionen Euro gewähren. Ohne diese Pläne sieht Varta eine Insolvenz als kaum vermeidbar an.
Alle anderen Anleger können höchstens noch auf eine minimale Entschädigung hoffen, blicken grundsätzlich aber dem Totalverlust entgegen. Möglich wird das Ganze durch das vergleichsweise frische StaRUG-Verfahren, welches ins Wanken geratene Börsenkonzerne vor einer Pleite bewahren soll. Das Ganze führt zu viel Kritik. Anlegerschützer sehen ein hohes Missbrauchspotenzial und ziehen dafür nun auch vor Gericht. Bereits seit Längerem kämpft die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) für die Interessen der Anleger. Dazu gesellt sich nun auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), wie die „FAZ“ berichtet.
Varta: Nichts zu holen?
Für rund 1.000 vertretene Anleger legt die DSW Verfassungsbeschwerde ein und bezieht sich dabei vordergründig auf die geplante Herabsetzung des Grundkapitals bei Varta. Dem Landgericht Stuttgart wird vorgeworfen, sich mit den Argumenten der Aktionäre gar nicht weiter auseinandergesetzt zu haben. Stattdessen habe eine schnelle Sanierung im Vordergrund gestanden, worin die DSW eine zweifelhafte Rechtsauffassung erkannt haben will. Heftige Kritik gibt es zudem am grundsätzlichen Wesen des StaRUG-Verfahrens.
Ob die Verfassungsbeschwere Erfolg oder Misserfolg haben wird, das steht in den Sternen. Klar ist aber, dass wir uns von der Varta-Aktie schon mal verabschieden können. Denn der Weg für die anvisierte Sanierung mitsamt Delisting ist grundsätzlich frei, selbst wenn es zu einem späteren Zeitpunkt noch zu irgendwelchen Ansprüchen kommen sollte. Am gestrigen Montag war die Varta-Aktie noch handelbar und ließ um 7,5 Prozent bis auf 0,91 Euro nach. Nüchtern betrachtet waren das noch immer 0,91 Euro zu viel.
Zwar lässt sich hoffen, dass die Anlegerschützer mit ihren Klagen für eine Überarbeitung des StaRUG-Verfahrens sorgen können, welches schon mehrfach Kleinanleger im Regen hat stehen gelassen. Doch selbst im besten Fall ergibt sich kaum ein Szenario, bei dem Varta-Aktionäre noch in irgendeiner Form als Sieger vom Platz gehen werden. Wie gehabt empfiehlt es sich daher, Anteile abzustoßen und Verluste abzuschreiben, solange es überhaupt noch irgendetwas zu holen gibt.
Nicht mehr lange
Wann genau das Delisting bei Varta ansteht, ließ das Unternehmen bisher nicht verlautet. Auszugehen ist jedoch von einem baldigen Vollzug. Bis dahin dürften einige knallharte Spekulanten sich mit dem Titel noch auseinandersetzen. Genau das sorgt auch für die teils heftigen Ausschläge der letzten Tage. Davon sollten sich Anleger aber tunlichst nicht in die Irre führen lassen. Die Varta-Aktie bleibt auf dem Weg zum Exitus.
Unabhängig vom verständlichen Ärger über das StaRUG-Verfahren ist der tiefe Fall von Varta eine Erinnerung daran, dass tiefe Kurse und die Hoffnung auf ein Comeback allein noch keine nachhaltige Anlagestrategie sind. Denn auch wenn sich dabei zuweilen schwindelerregende Aussichten auf Kurssteigerungen ergeben, so schwingt stets auch das Risiko eines Totalausfalls mit. Das war durchaus auch schon vor StaRUG der Fall, wenngleich die Motivation zu anderen Rettungsmaßnahmen in vergangenen Tagen wahrscheinlich weitaus höher ausfiel.
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29.01.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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