
Bei den Anlegern von RWE sorgen Spekulationen um eine Übergewinnsteuer mal wieder für Unruhe
Was passiert hier jetzt?
Eigentlich lieg es in den letzten Tagen richtig gut für die RWE-Aktie. Der Konzern profitiert schon seit einer ganzen Weile von hohen Energiepreisen, welche die Gewinne immer weiter in die Höhe beförderten. Doch nun gibt es Anzeichen dafür, dass der Staat bei eben diesen Gewinnen ordentlich zugreifen könnte.
So berichtete das „Handelsblatt“ kürzlich über einen ersten Entwurf für eine Strompreisbremse. Darin enthalten sind Überlegungen einer Übergewinnsteuer. 90 Prozent sogenannter Zufallsgewinne könnten durch eine solche abgeschöpft werden, was eventuell sogar rückwirkend seit März geschehen könnte. Die Anleger sind aufgrund dessen bereits in heller Aufruhr.
Die Aktie von RWE (DE0007037129) musste am Mittwoch zeitweise Kursverluste von über sechs Prozent hinnehmen und konnte sich davon bisher nur ansatzweise erholen. Bei Handelsschluss am Donnerstag standen noch 37,68 Euro auf dem Ticker, auf 5-Tages-Sicht sind Verluste in Höhe von 2,4 Prozent zu beklagen. Damit scheint sich auch die allgemeine Abwärtsbewegung, die sich schon seit September beobachten lässt, fortzusetzen.
Grund zur Panik gibt es allerdings noch nicht. Zwar wird es wahrscheinlich in der einen oder anderen Form zu einer Übergewinnsteuer kommen. Das dürfte mittlerweile aber schon eingepreist sein und bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es ist einigermaßen wahrscheinlich, dass RWE weiterhin hervorragend abschneiden wird. Schließlich lässt sich auch in Zukunft mit Energie viel Geld verdienen.
Große Chancen für RWE
Das gilt vor allem mit Blick auf die erneuerbaren Energien, die bei RWE klar im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung wird diese weiterhin massiv fördern wollen und dadurch bedingt kaum allzu sehr bei entstehenden Gewinnen zugreifen. Die RWE-Aktie bietet damit weiterhin gute Chancen und die Verluste der letzten Tage wirken dezent übertrieben. Gleichwohl ist die Politik aber auch immer etwas unberechenbar.
21.10.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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