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Die EU-Kommission verhängt eine hohe Strafe gegen Teva, was sich der Arzneikonzern allerdings nicht gefallen lassen will

Teva weist jegliche Vorwürfe klar zurück

NTG24 - Die EU-Kommission verhängt eine hohe Strafe gegen Teva, was sich der Arzneikonzern allerdings nicht gefallen lassen will

 

Aus Sicht der EU-Kommission hat der israelische Arzneikonzern Teva, zu dem unter anderem Ratiopharm gehört, über Jahre hinweg seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, um den Patentschutz für das Medikament Copaxone künstlich zu verlängern. Zudem wird dem Unternehmen vorgeworfen, bewusst Falschinformationen über ein konkurrierendes Produkt verbreitet zu haben.

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Werbebanner Zürcher Börsenbriefe Special 4 kleinDie EU wirft Teva (US8816242098) vor, auf diesem Wege das für die Behandlung von Multipler Sklerose vorgesehene Medikament Copaxone künstlich vor dem Markteintritt anderer Produkte geschützt haben zu wollen. Als Folge wurde nun eine Geldbuße in Höhe von 462,6 Millionen Euro verhängt. Zugrunde liegt dem Präparat der Wirkstoff Glatirameracetat, für den Teva bis 2015 ein Grundpatent erhielt.

Konkret soll Teva seine Marktmacht in Deutschland, Belgien, Italien, Polen, Spanien, Tschechien und den Niederlanden ausgenutzt haben. Das sind weitreichende Vorwürfe, welche der Konzern nicht einfach auf sich sitzen lassen möchte. Es wurde bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Die Anschuldigungen der EU werden als „faktisch nicht belegt“ bezeichnet.

Die Teva-Aktie reagierte kaum auf die Millionenstrafe und ließ am Donnertag in einem insgesamt schwachen Handel nur unwesentlich nach. Mit einem Schlusskurs von 16,75 Euro kann das Papier sich weiterhin sehen lassen. Seit Jahresbeginn ging es um knapp 75 Prozent in die Höhe. Die Anteilseigner scheinen dich über etwaige Rückschläge nur wenig Gedanken zu machen und vermutlich wird das Berufungsverfahren ohnehin noch eine Weile in Anspruch nehmen.

 

 

 

Muss Teva zittern?

 

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Werbebanner Immobilienbewertung MünchenEs lässt sich nicht mit letzter Sicherheit feststellen, welche der beiden Seiten im recht sein mag. Doch selbst im schlimmsten Fall wäre die Angelegenheit für Teva nicht existenzbedrohend. Der Wachstumskurs des Unternehmens dürfte sich nach derzeitigem Kenntnisstand fortsetzen und einer Fortsetzung der vor rund einem Jahr gestarteten Erholung scheint wenig im Wege zu stehen. Selbstredend lassen sich weitere Kursgewinne aber nie garantieren.

 

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01.11.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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